4.1 Mit dem Wasser vom Leben zum Tod
Tragische Orte, denen ein Schrecken anhaftet, geraten in der Erinnerung oft in Vergessenheit. So auch die alte Richtstätte an der Wertach vor den Toren der Reichsstadt, an der auch Walburg Seitz 1569 den Tod fand.
Hier, unweit der Stadtgrenze, wurde an Verbrechern, die man wegen ihrer ungeheuerlichen Straftaten dem Hochgericht ausgeliefert hatte, in früheren Zeiten das Todesurteil vollzogen. Zu den Kapitalverbrechen, die den Tod zur Folge hatten, zählten seit dem Mittelalter Raub, Mord, Diebstahl, Hexerei oder Vergewaltigung. Die Hinrichtungsform unterschied sich dabei nach der Verbrechensart, aber auch nach der Person des Täters. So war das z. B. Enthaupten lange Zeit eine privilegierte Todesart für Adelige und höhergestellte Personen.
Für die Reichsstadt Augsburg, deren Rat seit 1446 das Malefizrecht zur Aburteilung von Kapitalverbrechen besaß, sind seit dem Mittelalter neun Hinrichtungen durch Ertränken belegt, die fast ausschließlich im 16. Jahrhundert stattfanden und in der Regel an Frauen vollzogen wurden. In der damaligen Rechtsvorstellung lag der Bestrafung einer Täterin durch Ertränken ein Opfer- und Reinigungscharakter zugrunde: das Wasser beseitigte die Schuldige mitsamt ihrer Schuld und befreite die Gemeinschaft vom Zorn der Schicksalsmächte.
Als Gründe für die Verurteilung zum Tod durch Ertränken wurden in Augsburg der vor allem Kindsmord, wozu auch die Abtreibung zählte, sowie Blutschande und Ehebruch aktenkundig. Die meist aus unteren Volksschichten stammenden Mägde oder Mädchen wurden für die Folgen einer Verzweiflungstat bestraft. Ein uneheliches Kind bedeutete einen untilgbaren Makel, machte spätere Heiratschancen zunichte und zwang die Kindsmutter zu einem Leben in Elend und Unehre. Wurde die Tat des Kindsmords offenkundig, war die Todesstrafe für Frauen unausweichlich, während der beteiligte Partner schlimmstenfalls mit Schlägen oder Stadtverweis behelligt wurde, meist aber gänzlich straffrei ausging. Oft suchten die Verzweifelten daher im - ebenfalls unehrenhaften - Selbstmord die Erlösung.
Neben den prominenten „Augsburger Persönlichkeiten“ wie Agnes Bernauer und Anna Laminit, die das Schicksal des Wassertods ereilte, ist auch der ergreifende Fall von Walburg Seitz in den Augsburger Strafakten überliefert. In Pfaffenhofen gebürtig und als Magd bei Bauern in Allmannshofen in Diensten, erwartete sie seit Sommer 1568 von Michael Falck, einem ledigen Knecht aus dem benachbarten Mertingen, ein Kind. Schwangerschaft und Fehlgeburt Anfang Dezember verheimlichte sie ihm und den Bauersleuten trotz diverser Verdachtsmomente. Erst der Fund der Kindsleiche ließ den Rat in Augsburg – wohin die Täterin an Weihnachten 1568 geflohen war – zu Verhaftung und Verhör schreiten. Nach ärztlichem Gutachten und einem Geständnis unter Folter wurde Walburg Seitz am 27. Januar 1569 durch Ertränken in der Wertach hingerichtet. Neben dem Eintrag in den Gerichtsprotokollen ist auch das hier gezeigte Abstimmungsergebnis der Ratsmitglieder mit dem Votum für das „Ertränken“ überliefert.
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