Finanzielle Leistungen für Familien

Das Netzwerk Familienleistungen bündelt zahlreiche finanzielle Leistungen für Familien. Hier eine Übersicht mit direkten Links zu den Leistungsträgern.

Bitte klicken sie auf die jeweilige Leistung, dann öffnet sich der Text mit den weiteren Informationen.

Baby-Erstausstattung

Beziehende von Bürgergeld können bei Bedarf beim Jobcenter Augsburg Stadt, frühestens 12 Wochen vor dem Entbindungstermin Babyerstausstattung formlos beantragen.

Zur Leistung Baby-Erstausstattung

BAföG

Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes besteht für den Besuch von Berufsfachschulen sowie weiterführenden Schulen ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Zur Leistung BAföG

Bauförderung für Familien

Die Eigenwohnraumförderung des Freistaates Bayern unterstützt gerade junge Familien mit vergünstigen Zinskonditionen oder Zuschüssen beim Erwerb eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie. Hierfür müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eine erste Prüfung über die Fördermöglichkeiten ist unter https://bayernlabo.de/ möglich.

Zur Leistung Bauförderung für Familien

Berufsausbildungsbeihilfe

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.

Zur Leistung Berufsausbildungsbeihilfe

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.

Zur Leistung Bildungskredit

Bildungs- und Teilhabe-Leistungen

Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet umfangreiche Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche in der Schule/Kindertageseinrichtung sowie bei der Integration in die Gesellschaft und Teilhabe an gemeinschaftlichen Aktivitäten finanziell zu unterstützen.

Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Empfänger einer sogenannten Grundleistung (Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld).

Zu den Bildungs- und Teilhabe-Leistungen

Elternbeiträge Kita

Personen, die Bürgergeld erhalten, müssen sich wegen der Übernahme der Kinderbetreuungskosten an Ihre Integrationsfachkraft beim Jobcenter Augsburg-Stadt - Bereich Markt + Integration wenden. Den Bescheid jedoch erstellt das Amt für Soziale Leistungen.

Personen, die kein Bürgergeld beziehen aber trotzdem über geringes Einkommen verfügen, müssen den Antrag beim Amt für Kinder, Jugend und Familie stellen.

Zum Amt für Kinder, Jugend und Familie

Elterngeld

Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt oder maximal 32 Wochenstunden arbeitet, kann Elterngeld beantragen. Es gleicht Verdienstausfälle zu einem gewissen Teil aus. Auch Nichterwerbstätige (Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Hausfrauen/Hausmänner) haben Anspruch auf den Mindestbetrag. Zuständig in Bayern ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Zur Leistung Elterngeld

Familiengeld

Der Freistaat Bayern gewährt Eltern mit Wohnsitz in Bayern für Kinder ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat Bayerisches Familiengeld. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.  Zuständig ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Zur Leistung Familiengeld

Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe stellt die Weiterführung des Haushaltes sicher während die bisher dafür verantwortliche Person z.B. stationär behandelt wird. Oder um sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus bei der Haushaltsführung vorübergehend zu entlasten. Dazu gehören im Wesentlichen Einkäufe, die Beschaffung & Zubereitung von Mahlzeiten, Pflege und Reinigung der Wohnung und Betreuung der Kinder.

Zur Leistung Haushaltshilfe der AOK Bayern
Zur Leistung Haushaltshilfe der BARMER
Zur Leistung Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind

Kindergeld

Kindergeld bekommen Eltern zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld geben.

Zur Leistung Kindergeld

Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil wegen einer Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit gehen kann und dadurch das Gehalt ausbleibt. Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Das Kinderkrankengeld wird abhängig von Ihrer Familiensituation für einen unterschiedlich langen Zeitraum gezahlt.

Zur Leistung Kinderkrankengeld der AOK Bayern
Zur Leistung Kinderkrankengeld der BARMER
Zur Leistung Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind

Kinderzuschlag

Wer Kindergeld bekommt und dessen Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht, hat möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob das auch für Sie zutrifft können Sie ganz einfach mit dem KiZ-Lotsen überprüfen.

Zur Leistung Kinderzuschlag

Krippengeld

Der Freistaat Bayern entlastet mit dem Bayerischen Krippengeld Eltern von Kindern ab dem 13. Lebensmonat finanziell bei den Elternbeiträgen zu einer geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Zuständig für diese Leistung ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Zur Leistung Krippengeld

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse, die Sie während Ihres Mutterschutzes erhalten. Sie erhalten Mutterschaftsgeld vor der Geburt, für den Tag der Entbindung und nach der Geburt. Als Arbeitnehmerin erhalten Sie bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Den Differenzbetrag zu Ihrem durchschnittlichen Nettogehalt zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber.

Zur Leistung Mutterschaftsgeld der AOK Bayern
Zur Leistung Mutterschaftsgeld der BARMER
Zur Leistung Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind

 

Sind Sie als werdende Mutter gesetzlich familienversichert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten. 
Zur Leistung einmaliges Mutterschaftsgeld


Steuervorteile

Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden. Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden (z.B. Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld).

Zur Leistung Steuervorteile

Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss und soll für alle Studienanfänger unter 25 Jahre zur Verfügung stehen, die im Sozialleistungsbezug stehen.

Zur Leistung Studienstarthilfe

 


Unterhaltsvorschuss

Das Unterhaltsvorschussgesetz will in einer Teilfamilie lebende Kinder und ihren alleinerziehenden Müttern bzw. Vätern unterstützen und die Benachteiligung von Teilfamilien, die häufig sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter stehen als vollständige Familien, wenigstens teil weise finanziell ausgleichen.

Zur Leistung Unterhaltsvorschuss

Wohngeld

Personen mit geringem Einkommen hilft der Staat finanziell mit dem Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Bewohnende eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung.

Zur Leistung Wohngeld

Hier finden Sie weitere Informationen:

Info-Tool für Familien

Nutzen Sie das Info-Tool für Familien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Beratung

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Partner im Netzwerk Familienleistungen.

Über das Netzwerk

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