Asylrechtliche Untersuchung
Ausländer im Sinne von § 1 AsylG, die in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Augsburg zu wohnen haben, werden im Gesundheitsamt ärztlich auf übertragbare Krankheiten untersucht (Untersuchung nach § 62 AsylG). Das Ergebnis der Untersuchung wird der Behörde mitgeteilt, die für die Unterbringung zuständig ist.
Die Untersuchung umfasst
- Eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit
- Eine Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane. (ab Vollendung des 15. Lebensjahres mittels Röntgenuntersuchung, bei Kindern oder Schwangeren wird statt einer Röntgenuntersuchung der Lunge eine Blutuntersuchung oder ein Hauttest durchgeführt.)
- Blutuntersuchung auf Hepatitis B und HIV (ab Vollendung des 15. Lebensjahres)
- Anlassbezogene Stuhluntersuchung (zum Beispiel bei Durchfall)
Zur Untersuchung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Nachweis über die asylrechtliche Wohnverpflichtung in Augsburg
- Ausweisdokument
- Impfausweis (falls vorhanden)