Förderprogramm Geburtshilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) vom 23. September 2022 (BayMBl. Nr. 541)
Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung in Bayern.
Förderung der Geburtshilfe im Stadtgebiet Augsburg
Krankenhäuser haben zunehmend Probleme, Hebammen und Entbindungspfleger für die geburtshilfliche Tätigkeit im Kreißsaal zu gewinnen und dort zu halten. Dies gilt auch in der Wochenbettbetreuung. Zweck der Zuweisung ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die die geburtshilfliche Hebammenversorgung sowie die Wochenbettbetreuung durch Hebammen und Entbindungspfleger stärken und sichern.
Diese Maßnahmen wurden beispielsweise für das Jahr 2024 bewilligt:
- Parkausweise
- Externatsbetreuung
Die Auszubildenden zur Hebamme oder zum Geburtshelfer müssen als praktischen Einsatz ein 12-wöchiges „Externat“ bei freiberuflich tätigen Hebammen absolvieren. Im Stadtgebiet Augsburg tätige Hebammen, die Externats-Plätze an Auszubildende vergeben, erhalten eine finanzielle Unterstützung. Eine Betreuung von Studentinnen und Studenten werden nicht gefördert. Je Externats-Woche und Externats-Teilnehmenden werden 150 € gezahlt.
Die Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) finden Sie hier.
Die Verwendungsnachweise für das Jahr 2024 (Aufstellung der Aufwendungen und getätigten Ausgaben) müssen bis spätestens 30.04.2025 beim Gesundheitsamt eingegangen sein:
Gesundheitsamt Stadt Augsburg
Hoher Weg 8
86152 Augsburg
Für die Externatsbetreuung nutzen Sie bitte die Bescheinigung, die Sie oben rechts unter Downloads finden können.