Mitnahme von Medikamenten /Betäubungsmitteln in das europäische Ausland (nach Schengener Abkommen) und andere Länder
Um Betäubungsmittel-Medikamente mit ins Ausland nehmen zu dürfen, benötigen Reisende eine beglaubigte Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt beglaubigen lassen. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich.
Hierbei gilt Folgendes:
- Die ausstellende Person im ärztlichen Dienst muss im Stadtgebiet Augsburg ansässig sein und ordnungsgemäß beim Ärztlichen Kreisverband gemeldet sein.
- Die ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln muss im Original vorgelegt werden. Eine Kopie oder das Einreichen per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
- Die ärztliche Bescheinigung muss immer mit Stempel und Unterschrift von der ausstellenden Ärztin /dem ausstellenden Arzt versehen sein (keine Unterschrift "im Auftrag" oder "in Vertretung").
- Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.
- Für die Beglaubigung fällt eine Gebühr in Höhe von 5 Euro (bzw. 6 Euro für nicht-Schengen-Staaten) an. Diese ist vor Ort bar oder mit Karte zu entrichten.
- Wir bitten Sie, die vollständig ausgefüllte Bescheinigung mit genügend Vorlaufzeit im Gesundheitsamt vorzulegen. Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden. Bei zu kurzen Vorlaufzeiten kann eine Bearbeitung bis Reisebeginn ggf. nicht gewährleistet werden.
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Botschaft des Urlaubslandes zu den geltenden Einfuhrbestimmungen. Hinweise finden Sie unter dem Link: Reise, Sicherheit, Gesundheit - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens finden Sie unter: BfArM - Reisen mit Betäubungsmitteln