Veterinärwesen
Die Überwachung tierschutzrechtlicher Vorgaben betrifft im Stadtgebiet Augsburg vor allem Haus-und Heimtierhaltungen, inklusive Exoten jeder Art. Routinemäßig überwacht werden Betriebe, die nach §11 Tierschutzgesetz gewerbsmäßig mit Tieren umgehen.
Private Tierhaltungen werden dagegen nur kontrolliert, wenn sie wegen möglicher Tierschutzverstöße angezeigt werden. Hinzu kommen viele weitere Tätigkeiten rund um das Thema Tierschutz wie z.B. die Abnahme von Sachkundeprüfungen.
Sie haben den aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht, dass Sie einen Tierschutzvorfall beobachtet haben?
Hier können Sie eine Tierschutzbeschwerde über einen Tierhalter/Vorfall einreichen. Wichtiger Hinweis: Der Vorfall muss sich im Stadtgebiet Augsburg ereignet haben bzw. die Tierhaltung muss im Stadtgebiet Augsburg sein.
Sie möchten die Haltung von Nutztieren (auch Bienen) anzeigen?
Hier können Sie die Anzeige einreichen. Wichtiger Hinweis: Der betroffene Tierbestand muss im Stadtgebiet Augsburg ansässig sein.
FAQ‘s
Wann ist eine Registrierung bzw. Zulassung beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten (TNP) verpflichtend?
Die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen dient dem Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Es gilt, die Verbreitung von Erregern, übertragbaren Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern. Aus diesem Grund besteht für Betriebe, die mit solchen TNPs umgehen, eine Registrierungs-, wenn nicht sogar Zulassungspflicht (z.B. Lagerbetriebe).
Wenn Sie Fragen zur Registrierungs- oder Zulassungspflicht haben, können Sie uns unter den genannten Kontaktdaten erreichen.
Welche Dokumente benötige ich für Heimtiere im Reiseverkehr bzw. bei Abgabe von Heimtieren ins Ausland
Alle Fragen bezüglich Einreise aus einem Drittland oder Verbringen aus einem EU-Land werden über die Seite der Grenzkontrollstelle beantwortet. Für die Ausreise aus Deutschland in ein Drittland informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Botschaft bzw. dem Konsulat, welche Dokumente für Ihr Tier notwendig sind.
Welche Vorgaben sind für eine Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz zu erfüllen?
Wenn Sie beabsichtigen eine Hundeschule, eine Hundepension, einen Reit- oder Fahrbetrieb oder eine sonstige gewerbsmäßige Tätigkeit nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) zu betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis hierfür. Für die Erlaubniserteilung ist die notwendige Sachkunde zu belegen.
Zur Beantragung der Erlaubnis füllen Sie dieses Dokument bitte vollständig aus und übermitteln Sie es mit den benötigten Unterlagen im Original an die oben genannte Adresse (Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise genügen in Kopie).