Informelle Planung
Gesetze regeln den Ablauf von förmlichen Planungsverfahren. Daneben gibt es informelle Planungsinstrumente, die dynamisch und bedarfsorientiert angewandt werden. Diese Instrumente macht sich die Stadtplanung gerade am Anfang von Planungsprozessen oftmals zu Nutze. Ohne strenge gesetzliche Vorgaben werden städtebauliche Konzepte, Rahmenpläne oder Masterpläne als Grundlage für vertiefte Planungen erarbeitet. Informelle Pläne können eine förmliche Bauleitplanung nicht ersetzen.
Was versteht man unter informeller Planung?
Unter den Begriff informelle Planung fallen beispielsweise:
- Stadtentwicklungskonzepte
- städtebauliche Konzepte
- Voruntersuchungen
- Rahmenpläne
- Masterpläne
- Wettbewerbe
Im Gegensatz zu Bauleitplanungs- und Fachplanungsverfahren gibt es hierfür keine gesetzlichen Vorgaben und damit keine strikten Verfahrensregeln. Deshalb bieten informelle Planungen einen großen Gestaltungsspielraum.
Die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens ist keine zwingende Voraussetzung bei informellen Planungen. Oftmals geht die informelle Beteiligungsform jedoch sogar über die in formellen Verfahren hinaus.
Haben informelle Planungen eine rechtliche Wirkung?
Von informellen Planungen geht keine unmittelbare rechtliche Wirkung aus. Sie entfalten jedoch eine gewisse Selbstbindung der Verwaltung, da von den Ergebnissen nicht grundlos abgewichen werden sollte. Dies gilt umso mehr, wenn Bürger, bestimmte Gruppierungen und Interessensträger an der informelle Planung mitgewirkt haben.
Wann werden informelle Planungen durchgeführt?
Informelle Planungen werden oftmals vor förmlichen Bauleitplanungsverfahren durchgeführt. Sie zeigen die Eckpunkte für die anschließende konkrete Planung auf. Durch sie sollen frühzeitig mögliche Konflikte aufgezeigt und ausgeräumt werden. Dadurch, dass Betroffene möglichst zeitig eingebunden werden, wird eine spätere Akzeptanz der Planung erhöht. Informelle Planungen können jedoch die förmliche Bauleitplanung mit ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsablauf nicht ersetzen. Sie dienen lediglich der Vorbereitung, Unterstützung oder Vorabstimmung der formellen Bauleitplanung.
Foto: Sebastian Köhler / Stadtplanungsamt Augsburg