Städtebaulicher Wettbewerb

Ein Ideenwettstreit ist oftmals der bestmögliche Weg, um Lösungsalternativen für bedeutsame städtebauliche Vorhaben oder Freiraumplanungen zu finden. Hierzu werden für genau definierte Aufgabenstellungen Wettbewerbe durchgeführt. Dabei finden Auftraggeber und Auftragnehmer in einem strukturierten und transparenten Verfahren zueinander. Ähnlich verhält es sich bei Plangutachten. Hier gelten jedoch weniger strenge Regelungen.



 

Wie läuft ein städtebaulicher Wettbewerb ab?

Ein städtebaulicher Wettbewerb wird von einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber ausgelobt. Der Ablauf wird in der Richtlinie für Planungswettbewerbe definiert. Sie gilt verpflichtend für den staatlichen Bereich, während ihre Anwendung im kommunalen Bereich nur empfohlen wird.

Für alle Wettbewerbsteilnehmer gelten die gleichen Bedingungen und Fristen. Ihnen werden zeitgleich die zur Lösung einer Aufgabe notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ein aus Experten zusammengesetztes Preisgericht beurteilt die eingereichten Wettbewerbsbeiträge. Es fungiert als unabhängiges Beratungsgremium des Auslobers.

Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym. Für die besten Arbeiten werden Preise und Anerkennungen vergeben. Preise werden Wettbewerbsbeiträgen zuerkannt, auf deren Grundlage das Projekt realisiert werden kann. Anerkennungen werden für bemerkenswerte Teilleistungen vergeben. Die Preise und Anerkennungen sind mit einem Preisgeld verbunden.

Mit der Umsetzung des Projekts wird in der Regel der Gewinner des Wettbewerbs beauftragt. Die Empfehlungen des Preisgerichts fließen in die Folgeplanung mit ein.

 

Was ist ein Plangutachten?

Bei der Auslobung eines Plangutachtens handelt es sich um ein wettbewerbsähnliches Verfahren. Der Ablauf ist im Gegensatz zu einem Wettbewerbsverfahren nicht verbindlich vorgegeben. Der Auslober kann das Prozedere zur Erstellung eines Plangutachtens frei organisieren und durchführen.

Oftmals werden mehrere Planungsbüros mit der Erstellung von Vorentwurfsplanungen beauftragt. Man spricht dann von einer Mehrfachbeauftragung. Das Ergebnis dient als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungsschritte. Anstelle eines Preisgeldes werden die Planungsbüros mit einer festen Honorarsumme bedacht.