Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Verfahrensablauf
Der Ablauf einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme gliedert sich in drei Teile: Vorbereitung - Durchführung - Abschluss. Auch wenn gemäß Baugesetzbuch ein Zeithorizont von etwa 15 Jahren angestrebt wird, dauert das Verfahren aufgrund örtlicher Faktoren oft deutlich länger.
Initiative
Die Grundsatzentscheidung, ob städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in einem Gebiet in Angriff genommen werden, wird durch die Stadt Augsburg getroffen. Die Aufgabenstellung wird vorab mit der Regierung von Schwaben als Bewilligungsstelle der Städtebauförderungsmittel abgestimmt.
Beginn des Verfahrens
Der Stadtrat beschließt die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen, die anschließend im Amtsblatt der Stadt Augsburg und in der Augsburger Allgemeinen bekannt gemacht werden.
Aufnahme in die Städtebauförderung
Die Stadt Augsburg beantragt bei der Regierung von Schwaben, das Untersuchungsgebiet in das Städtebauförderungsprogramm aufzunehmen. Eine Fortführung des weiteren Verfahrens kann erst nach der Programmaufnahme und der Zuteilung der Fördermittel erfolgen.
Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen
Gemäß dem thematischen Schwerpunkt des Untersuchungsgebietes werden städtebauliche, sozial- und wirtschaftsgeografische Untersuchungen an Sachverständige vergeben. Gegebenenfalls sind für konkrete Bereiche detaillierte Feinuntersuchungen für die weitergehende Planung erforderlich.
Behörden- und Betroffenenbeteiligung
Während den vorbereitenden Untersuchungen werden die Betroffenen an der Planung beteiligt und ihnen Gelegenheit zur Mitwirkung gegeben. Neben dem Aushang im Stadtplanungsamt und der Darstellung im Internet kann die Beteiligung auch in Form einer Informationsveranstaltung, Bürgerwerkstatt oder eines Workshops organisiert werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berührt, werden zeitgleich zur Äußerung aufgefordert.
Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden in einem Bericht dem Stadtrat vorgestellt. Liegt gemäß dem Ergebnis die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen vor, beschließt daraufhin der Stadtrat für das Untersuchungsgebiet ein Sanierungs- und Neuordnungskonzept inklusive Kosten- und Finanzierungsübersicht.
Förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes
Wenn die erforderlichen Grundlagen vorliegen, obliegt dem Stadtrat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes mittels Satzung. Sie beinhaltet die eindeutige Abgrenzung des Geltungsbereiches, die Wahl des Sanierungsverfahren (vereinfacht oder umfassend) sowie die Inhalte und Ziele der Maßnahme. Die Satzung wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg rechtsverbindlich.
Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
Gemäß dem Ziel und Zweck der Sanierung werden nun die Einzelmaßnahmen präzisiert. Dabei wird zwischen Bau- und Ordnungsmaßnahmen unterschieden. Letztere führt grundsätzlich die Stadt Augsburg durch. Dazu gehören unter anderem Neuaufteilungen von Grundstücken, Abrissmaßnahmen oder Neugestaltungen von Straßen, Plätzen bzw. Grünanlagen.
Private Baumaßnahmen liegen in der Hand der Eigentümer, wobei die Stadt Augsburg hierbei eine koordinierende und beratende Funktion einnimmt. Die vielfältigen Möglichkeiten zur erfolgreichen Steuerung der Gesamtmaßnahme sind im Baugesetzbuch verankert.
Aufhebung des Sanierungsgebietes
Nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen wird das Sanierungsgebiet durch eine weitere Satzung aufgehoben. Bei einem vereinfachten Verfahren ist die Maßnahme mit Bekanntmachung der Aufhebung abgeschlossen.
Abrechnung
Wurde die Sanierung im umfassenden Verfahren durchgeführt, ist die Stadt Augsburg verpflichtet, von den Eigentümern einen Ausgleichsbetrag entsprechend dem Wertzuwachs des Grundstücks zu erheben.
Nach der Abrechnung erstellt die Stadt Augsburg einen Gesamtverwendungsnachweis über den Einsatz der Städtebaufördermittel im Sanierungsgebiet. Dieser wird abschließend von der Regierung von Schwaben geprüft und genehmigt.