Die Stadt Augsburg erwirbt Grundstücke und bietet Gewerbeflächen, bebaute sowie unbebaute Wohnflächen an. Zuständige Dienststelle ist das Liegenschaftsamt.
Neben den klassischen Sozialwohnungen gibt es im Bayerischen Wohnbauförderprogramm auch Wohnungen für Haushalte, die einen Stadtwohnschein bzw. Wohnberechtigungsschein für die EoF-Stufen II oder III haben.