Antrag auf Vorbescheid
Vor Einreichung eines Bauantrags kann auf schriftlichen Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens ein Vorbescheid erteilt werden. Ein Antrag auf Vorbescheid empfiehlt sich z.B., wenn hinsichtlich der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks Unklarheit besteht oder die Zulässigkeit eventuell erforderlicher Befreiungen und Abweichungen geklärt werden soll.
Genauere Informationen zum Vorbescheid finden sie in unserem Merkblatt zum Antrag auf Vorbescheid.
Ein Vorbescheid gilt für drei Jahre. Die Geltungsdauer von drei Jahren kann auf schriftlichen Antrag einmalig um bis zu zwei Jahre verlängert werden.