Umgang mit Altlasten / Nachsorgender Bodenschutz
Liegen konkrete Erkenntnisse für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vor, so wird das Grundstück als Verdachtsfläche bzw. altlastverdächtige Fläche bezeichnet. Um diese Flächen beurteilen zu können, erfolgt zuerst im Rahmen der Amtsermittlung eine „Historische Recherche“ durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Dabei werden meistens alte Unterlagen, Karten oder Luftbilder verwendet. Kann der Verdacht nicht allumfassend als unbegründet bezeichnet werden, wird vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt eine „Orientierende Untersuchung“ unter Hinzuziehung eines Sachverständigen durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt im Hinblick auf die Nutzung für die jeweils betroffenen Wirkungspfade.
Ergeben sich hieraus konkrete Anhaltspunkte, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bestätigen und kann diese nicht mit einfachen Mitteln beseitigt oder unschädlich gemacht werden, so ist vom Verursacher, Grundstückseigentümer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück eine Detailuntersuchung durch einen Sachverständigen zu veranlassen. In dessen Gutachten werden Schadensherde und Gefährdungen näher eingegrenzt und ggf. Vorschläge zur Sanierung bzw. zu Schutz- und Beschränkungsmaßnahen gegeben.
Kann abschließend eine Gefährdung für die relevanten Wirkungspfade ausgeschlossen werden, erfolgt eine Entlassung aus dem Altlastenkataster durch die Untere Bodenschutzbehörde.
Hinweis:
Informationen zum Umgang mit Schadstoffbelastungen im Boden bei Grundstücksumnutzungen und Baumaßnahmen finden Sie auf unserer Seite Bodenschutz und Bauen.