Gut zu wissen – für Radler in Augsburg
Fahrrad kaufen, leihen oder ersteigern: Fahrradgeschäfte und Verleihstationen sind in der Digitalen Fahrradkarte markiert. Informationen zum Verleihsystem gibt es auch hier. Einige Fahrradläden bieten regelmäßig Gebrauchträder-Flohmärkte an.
In der Augsburger Fußgängerzone gilt: Von 11 bis 20:30 Uhr muss geschoben werden. Das gilt in der Annastraße, Philippine-Welser-Straße, Martin-Luther-Plaz und in der Steingasse. Wer trotzdem fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ab 20:30 Uhr und vor 11 Uhr darf in der Fußgängerzone mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf alle Fußgänger und ggf. auch den Lieferverkehr.
Hier bitte immer absteigen und schieben: Stadtmarkt, Rathausplatz und Gehwege.
Hier darf immer in Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger gefahren werden: Königsplatz, Bgm.-Fischer-Straße und kurze Maximilianstraße.
Fahrräder in Bus und Tram: Von 9 bis 15 Uhr, ab 18:30 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen dürfen Räder mitgenommen werden – in Combino-, CityFlex-Straßenbahnen und Mercedes Citaro Bussen. Ein Piktogramm kennzeichnet die jeweiligen Bussen und Straßenbahnden, in denen die Radmitnahme erlaubt ist. Für den Transport des Rads muss ein Ticket gelöst werden. Infos stehen hier.
Freigegebene Einbahnstraßen in Augsburg
- Ahornerstraße
- Annastraße
- Dominikanergasse
- Eberlestraße
- Elisenstraße
- Friedhofweg
- 1./2. Fabrikgäßchen
- Herrenhäuser
- Hinterer Lech
- Hunoldsgraben
- Im Sack
- Jörg-Breu-Straße
- Katharinengasse
- Körnerstraße
- Kohlergasse
- Krottenkopfweg
- Lindenberger Straße
- Marienplatz
- Meister-Veits-Gäßchen
- Mittelberger Straße
- Mittlerer Lech
- Mozartstraße
- Nibelungenstraße
- Philippine-Welser-Straße
- Paradiesgäßchen
- Steingasse
- Tauscherstraße
- Völkstraße
- Vorderer Lech
- Wämstlergäßchen
- Weidachstraße
- Wintergasse
- Bei St. Barbara
- Spenglergäßchen
Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof
Am Hauptbahnhof gibt es zwei Fahrradparkhäuser. Die Radstation 1 befindet sich im Bohuscenter in der Halderstraße 29, die Radstation 2 an der Pferseer Unterführung im Helio-Center. Dort hat jeder Radler die Möglichkeit, sein Fahrrad an 24 Stunden und 7 Tage die Woche sauber, videoüberwacht und trocken abzustellen.
Zugang erhält man durch eine Chipkarte. Diese ist in der Radstation im Bohuscenter / Halderstrasse 29 erhältlich.
Betrieben werden die Parkhäuser von der Radstation Augsburg, im Auftrag der Stadt Augsburg, Infos auf www.radstation-augsburg.de.
Kosten:
- Tageskarte 1 Euro (nur in Radstation 1)
- Monatskarte 7 Euro
- Jahreskarte 70 Euro
Wegweisende Beschilderung in Augsburg
Die Stadt Augsburg hat 2001 ein flächendeckendes innerstädtisches Wegweisungssystem für den Radverkehr errichtet. Das Wegweisungssystem wird weiter ausgebaut. Es ergänzt und umfasst die Stadtteile und wichtige Ziele in der Stadt.
Verschiedene Radweg-Arten
Radweg – Benutzungspflicht. Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und ist baulich getrennt von Gehweg und Fahrbahn. Ein Radweg mit diesem Zeichen muss genutzt werden.
Gemeinsamer Geh- und Radweg – Benutzungspflicht. Auf diesen Wegen teilen sich Radfahrende und Zu-Fuß- Gehende die Verkehrsfläche. Dabei muss besondere Rücksicht (z.B. durch Reduzierung der Geschwindigkeit) auf Fußgänger genommen werden.
Getrennter Geh- und Radweg – Benutzungspflicht. Auf dieser Verkehrsfläche sind Rad- und Gehweg getrennt, jedoch baulich nicht voneinander geteilt. Radfahrende dürfen nur im dem für sie vorgesehenen Bereich fahren.
Zusatzschilder
"Zwei Pfeile": Dieser Weg darf in beide Richtungen befahren werden.
"Fahrrad frei": Dieser Gehweg ist für Radfahrende freigegeben. Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger gefahren werden.
Fahrradstraße
Dem Radverkehr gehört die gesamte Fahrbahn! Tempolimit sind 30 km/h. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Fahrbahnbenutzung wie das Rechtsfahrgebot und die Vorfahrt. Ausnahmen für andere Verkehrsteilnehmer werden durch Zusatzzeichen ausgeschildert (z.B. Autos frei): www.augsburg.de/fahrradstrasse
Radstreifen
Radfahrstreifen – Benutzungspflicht. Radfahrstreifen sind mit einer Markierung von der Fahrbahn abgetrennte Sonderwege für den Radverkehr. Sie sind mit dem Zeichen »Radweg« gekennzeichnet und müssen von Radfahrenden benutzt werden. Kraftfahrzeuge dürfen Radfahrstreifen nur überfahren, wenn nur so eine Grundstückszufahrt oder ein Parkplatz erreicht werden kann. Dabei dürfen Radfahrende weder gefährdet noch behindert werden. Das Halten ist auf dem Radfahrstreifen und auf der Fahrbahn daneben verboten.
Schutzstreifen – Benutzungsrecht. Schutzstreifen für den Radverkehr sind auf der Fahrbahn angelegt und mit einer unterbrochenen weißen Linie gekennzeichnet. Sie dürfen von anderen Fahrzeugen nur bei Bedarf und ohne Gefährdung der Radfahrenden benutzt werden. Auf Schutzstreifen darf nicht geparkt werden. Aufgrund der Verpflichtung, möglichst weit rechts zu fahren, sollen Radfahrende den Schutzstreifen nutzen. Er kann aber bei Bedarf verlassen werden, z.B. um andere Radfahrende zu überholen.
Vorgezogene Aufstellfläche an Ampelanlagen. Die vorgezogene Aufstellfläche an Ampelanlagen ermöglicht ein Einordnen vor dem Kraftfahrzeugverkehr. Der Radfahrende befindet sich dadurch besser im Sichtfeld des Autofahrers und kann vor diesem z.B. Links abbiegen.
Fotos: Projekt Augsburg City, Ruth Plössel/Stadt Augsburg, Textgrundlage: Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Kommunen in Bayern e. V.