Bauakten-Statikarchiv / Bauakteneinsicht
Nach Abschluß des Genehmigungsverfahrens und Fertigstellung des Vorhabens werden die Baugenehmigungsakten in der Bauaktenverwaltung abgelegt. Hier finden sich alle Bauakten nach Adressen sortiert zurückgehend bis ca. 1946.
Allgemeine Hinweise
Das Bauordnungsamt Augsburg bietet den Grundstückseigentümern bzw. den Berechtigten die Möglichkeit, die Bauakte des Bestandsobjektes einzusehen.
Innerhalb des Stadtgebietes Augsburg kann eine Akteneinsicht vereinbart werden. Bitte prüfen Sie, ob das Objekt innerhalb der Augsburger Stadtgrenze liegt.
Ob Akten über das gewünschte Objekt vorhanden sind bzw. ob diese Akten vollständig sind, kann nicht gewährleitet werden (zumeist sind Akten ab 1944 bei uns im Archiv vorhanden).
Wir versenden keine E-Akten oder PDF-Dateien.
UMSTRUKTURIERUNG DER BAUKTENVERWALTUNG SEIT 15.06.2024
Zurzeit befindet sich die Bauaktenverwaltung in einer Umstrukturierung. Ziel ist es eine digitale Bereitstellung der Akten sicher zu stellen.
Der Service der Akteneinsichten sollte ab 2025 wieder möglich sein.
Generell gilt, dass Eigentümer bzw. die Hausverwaltung verpflichtet sind, die Unterlagen stets selbst aufzubewahren.
Allerdings wird die Stadt Augsburg, Sie gerne ab dem Jahr 2025 wieder unterstützen die Unterlagen herbeizuführen.
Wir versuchen Einsichtnahmen in dringenden Fällen und unter Beifügung entsprechender Nachweise (Gerichtsverfahren, Erbangelegenheiten, Anfragen von Notariaten, Notmaßnahmen von Sicherheitsbehörden) weiterhin zu ermöglichen, diese sind aber nur in erheblich reduziertem Umfang auf Anfrage (bauaktenverwaltung@augsburg.de) möglich. Es muss daher teilweise mit sehr langen Wartezeiten gerechnet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bauakteneinsicht im Bestand
Terminvereinbarung
Termine können nur über unsere Online-Reservierung gebucht werden.
Bei der Online-Reservierung muss die Postleitzahl, Straße und Hausnummer bzw., falls nicht vorhanden, Flurnummer und Gemarkung des Bestandsgebäudes eingegeben werden (im Feld "Aktenzeichen"), damit die vorhandenen Akten bereitgestellt werden können.
Vollmacht Akteneinsicht
Das erforderliche Dokument zur Bevollmächtigung einer Person zur Akteneinsicht finden sie hier unter Vollmacht Akteneinsicht zum Download.
Tag der Akteneinsicht
Bitte bringen Sie mit:
- Ihr amtliches Ausweisdokument
- einen aktuellen Eigentumsnachweis Ihres Grundstückes (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Notarvertrag, Erbschein etc.)
- Falls die Einsichtnahme durch einen Vertreter stattfinden soll (Rechtsanwalt, Hausverwaltung, Gutachter, Familienmitglied etc.), benötigen diese Personen eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers.
Planen Sie bitte ausreichend Zeit für die gegebenenfalls umfangreiche Akteneinsicht ein und beachten Sie, dass wir Ihnen keine fachliche Auskunft erteilen.
Ob Sie das Gewünschte in den Akten finden, können wir Ihnen nicht zusagen. Es werden immer alle vorhandenen Unterlagen vorgelegt.
Kosten
Eine einfache Akteneinsicht kostet 30,-- € bis max. 150,-- €.
Für Rückfragen können Sie uns auch unter der Telefonnummer 0821/324-12899 erreichen.
Kosten
Eine einfache Akteneinsicht kostet 30,-- € bis max. 150,-- €.