Reese-Kaserne
Bebauungsplan Nr. 228 B II, „Reese-Kaserne, Teilbereich nordöstlich der Sepp-Mastaller-Straße”
Im nördlichen Bereich der ehemaligen Reese-Kaserne sollen unter anderem Wohnbauflächen und ein Nahversorgungsstandort realisiert werden. Da die Planung nicht aus dem bislang dort gültigen Bebauungsplan Nr. 228 „Reese-Kaserne” entwickelt werden konnte, beschloss der Stadtrat im Juni 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 228 B „Reese-Kaserne, Teilbereich südlich der Ulmer Straße”. Infolge der Komplexität der Abstimmungserfordernisse für die Planung wurde der Bebauungsplan Nr. 228 B durch Stadtratsbeschluss vom 22. März 2018 in die beiden Teilbereiche Nrn. 228 B I „Reese-Kaserne, Teilbereich südlich der Ulmer Straße” und 228 B II „Reese-Kaserne, Teilbereich nordöstlich der Sepp-Mastaller-Straße” geteilt. Beide Verfahren konnten mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 228 B II war die städtebauliche Neuordnung der bereits über den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 228 planungsrechtlich gesicherten Wohnbaufläche nordöstlich der Sepp-Mastaller-Straße in abweichender Struktur zur bisherigen Planung. Vor dem Hintergrund des hohen Wohnungsdrucks im Stadtgebiet Augsburg war diese bislang noch nicht realisierte Wohnbaufläche für eine vorwiegend einkommensorientiert geförderte Wohnbebauung vorgesehen. Das städtebauliche Konzept sah für das Areal eine ruhige Wohnbebauung in Form einer drei- bis viergeschossigen Blockrandstruktur um einen zentralen, geschützten Hofbereich vor. Mit einem siebengeschossigen Hochpunkt im Nordwesten des neuen Wohnquartiers wird ein Gegenüber zum gemischt genutzten Gebäuderiegel „Reesepark I“ südlich der Ulmer Straße geschaffen. In den neuen Wohngebäuden entstehen etwa 135 Wohnungen. Zudem ist im Erdgeschoss des Hochpunktes ein Bewohnertreff für Kriegshaber vorgesehen.
Ein gemeinschaftlich nutzbarer, Grün- / Freiraum im Innenhof des neuen Quartiers sichert eine hohe Aufenthaltsqualität für die künftigen Bewohner. Über bewusst gewählte Lücken in der „aufgebrochenen“ Blockrandstruktur kann mit zahlreichen Wegeverbindungen über Privatgrund künftig in alle Richtungen eine Vernetzung und Öffnung des neuen Wohnquartiers mit der Umgebung gewährleistet werden.
Der Bebauungsplan Nr. 228 B II trat am 12. März 2021 in Kraft. Die Bauarbeiten auf dem Gelände sind bereits im Gang.
Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg